Studienbeiträge: Klärung der rechtlichen Sicherheit auf Universitäten übertragen
Die Einhebung autonomer Studienbeiträge könnte der Verfassung und dem Universitätsgesetz widersprechen, gab der Verfassungsgerichtshof Mitte Oktober bekannt. Ein eingeleitetes Verordnungsprüfungsverfahren wird zeigen, ob diese Bedenken des Verfassungsgerichtshofes zutreffen oder nicht. Bis zur endgültigen, im Frühjahr 2013 erwarteten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, gilt an der Karl-Franzens-Universität Graz, wie an sieben weiteren österreichischen Universitäten, der geänderte Satzungsabschnitt, auf Grund dessen etwa 15 Prozent aller Studierenden Studienbeiträge bezahlen.
„Sollte der Verfassungsgerichtshof diese Regelung tatsächlich aufheben, hat das Rektorat allen Studierenden – auch denen, die keine Beschwerde erhoben haben – die Rückzahlung zugesichert“, bestätigt Rektorin Christa Neuper. Die Uni Graz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bis zu einer möglichen Aufhebung die Studienbeiträge AUF JEDEN FALL einzuzahlen sind, um gültig inskribiert zu sein.
Die Rektorin hält außerdem fest, dass die Politik die Frage bislang unbeantwortet ließ und die Klärung der rechtlichen Sicherheit auf die Universitäten übertrug. „Bei einem Wegfall der Studienbeiträge entsteht eine Lücke von mehr als drei Millionen Euro pro Jahr. Die Summe entspricht etwa 60 wissenschaftlichen Nachwuchsstellen“, erklärt Neuper und fordert den Ersatz des entgangenen Anteils. „Die Uni Graz kann auf das Geld keinesfalls verzichten.“