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#74 Länderspiel & Schlusspfiff

SCHLUSSPFIFF. Vorwort des Vizerektors für Studium und Lehre, Martin Polaschek

IM SPIEL. Zulassungsfristen für das Wintersemester 2012/2013

BALLWECHSEL. Karrieretipp des Monats: Fußballstrategien für eine gelungene Teamarbeit

LÄNDERSPIEL. Internationale Türen stehen weiter offen: Auslandsaufenthalte von Mindeststudiendauer ausgenommen

CHAMPIONS LEAGUE. Der ELCH ruft wieder: Preis für Projekte im Bereich der Neuen Medien

ANSTOSS. Businessplanwettbewerb „i2b“: Preise im Gesamtwert von mehr als 70.000 Euro


Liebe Studierende,

das kommende Wintersemester bringt auch an der Karl-Franzens-Universität Graz eine Änderung der Zulassungsfrist mit sich. Jede Person, die ein Studium an der Universität Graz neu oder nach einer Unterbrechung wieder aufnimmt, muss bis spätestens 5. September 2012 inskribieren.

Studierende, die ihr laufendes Studium fortsetzen, müssen ebenso bestimmte Fristen beachten. Unser Studien-Info-Service „4students“ hat kurze Film-Clips zusammengestellt, die Anleitungen zur Datenerfassung für die Zulassung liefern. Die Details zu diesen und weiteren Neuheiten lesen Sie in den folgenden Meldungen des Newsletters.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Prüfungen und erholsame Ferien!
Martin Polaschek, Vizerektor für Studium und Lehre


Zulassungsfristen für das Winteresemester 2012/2013

Die Zulassungsfrist für das Wintersemester sieht wie folgt aus: AnfängerInnen, die ein Studium an der Universität Graz neu oder nach Unterbrechung wieder aufnehmen, müssen bis spätestens 5. September 2012 inskribieren. Die Einschreibung erfolgt – wie gewohnt – in zwei Schritten: Die AnfängerInnen sowie jene, die vor 1989 an der Uni Graz studiert haben, müssen zuerst online ihre wichtigsten Daten bekannt geben und suchen sich dann einen Termin am Schalter der Studien- und Prüfungsabteilung aus, wo die Dokumente persönlich vorgelegt werden müssen.

Die Online-Datenerhebung läuft bereits, persönliche Termine in der Studien- und Prüfungsabteilung stehen zwischen 2. Juli und 5. September 2012 zur Verfügung. Studierende, die an der Universität Graz ein Bachelorstudium außerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist (Ende 5. September) und außerhalb der Nachfrist (30. November) abgeschlossen haben, werden auf Antrag zu einem fachlich in Frage kommenden Masterstudium zugelassen.

Über die in § 61 Abs. 2 Z 1-6 UG festgelegten Ausnahmefälle hinaus ist die Zulassung und die Meldung der Fortsetzung des Studiums innerhalb der Nachfrist für jene Studierende zulässig, die:
1. Als Austauschstudierende an die Universität Graz kommen;
2. An der Universität Graz bereits auf Grund eines früheren Antrages zum Studium unter der Auflage der Universitätssprachprüfung aus Deutsch oder von Ergänzungsprüfungen aufgenommen wurden, und die auferlegten Prüfungen erst nach dem Ende der allgemeinen Zulassungsfrist ablegen konnten;
3. An der Universität Graz nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist auf Grund des Nichtbestehens einer Prüfung bei der letzten zulässigen Wiederholung aus einem Studium ausgeschlossen wurden.

>> Clip zur Datenerfassung für die Zulassung an der Karl-Franzens-Universität Graz

>> Clip zur Datenerfassung für die Zulassung für WiedereinsteigerInnen an der Karl-Franzens Universität Graz


Karrieretipp des Monats: Fußballstrategien für eine gelungene Teamarbeit

In Studium und Beruf ist sie stets gefragt und oft gescheitert: die Arbeit im Team. Gut aufgestellt am Ball zu bleiben und nicht ins Abseits zu geraten kann mit den folgenden „Strategien“ gelingen: Wesentlicher Grundstein für den Anpfiff ist das gemeinsame Festlegen von Spielregeln. Was ist unser Ziel? Wann, wie lange und wo wird gemeinsam gearbeitet? Wie wird kommuniziert? Wer leitet und koordiniert das Geschehen?
Ein gutes Ergebnis wird zudem dann erzielt, wenn die Arbeitsverteilung stimmt. Die Aufgaben müssen zu den Teammitgliedern und ihren Stärken passen. Jede/r kann in weiterer Folge an ihrer/seiner Aufgaben selbstständig arbeiten.
Kommunizieren Sie innerhalb des Teams klar und eindeutig, um freie Interpretationen zu vermeiden. Regelmäßige Protokolle und das gemeinsame Zugreifen auf Dokumente sorgen für den so wesentlichen Informationsfluss und die Ergebnissicherung.
Spielregeln im Rahmen des Auswahlverfahrens Assessment Center können Sie noch am 9. und 10. Juli 2012 bei Vortrag und/oder Simulation des Career Centers erfahren. >> mehr Info


Internationale Türen stehen weiter offen: Auslandsaufenthalte von Mindeststudiendauer ausgenommen

Auslandsaufenthalte während des Studiums bedeuten sowohl eine Verbesserung der Berufschancen als auch eine persönliche Bereicherung, von der man das ganze Leben profitiert. Die Uni Graz fördert daher den internationalen Austausch und unterstützt dies mit einer neuen, studierendenfreundlichen Regelung: Semester, in denen Studien- oder Praxiszeiten im Rahmen von Mobilitätsprogrammen nachweislich absolviert wurden, werden NICHT mehr zur Bemessung der vorgesehenen Studiendauer herangezogen werden. Somit kann ein etwaiger Zeitverlust im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes und eine eventuell daraus resultierende Studienbeitragspflicht abgefangen werden. Sobald künftig Studienbeiträge fällig werden, können die ehemaligen Outgoing-Studierenden in der Studien- und Prüfungsabteilung um Erlass des Studienbeitrags für ein weiteres Semester bzw. Studienjahr ansuchen. >> Antrag auf Erlass des Studienbeitrages
>> die Regelung im Detail
>> Informationen zu Mobilitätsprogrammen im Büro für Internationale Beziehungen


Der ELCH ruft wieder: Preis für Projekte und Lehrveranstaltungen im Bereich der Neuen Medien

Die Akademie für Neue Medien und Wissenstransfer der Uni Graz vergibt heuer wieder den ELCH (E-Learning Champion) für Studierende und Lehrende. Der ELCH ist eine Auszeichnung für Projekte, Initiativen und Lehrveranstaltungen mit besonderem Vorzeigecharakter im Bereich der Neuen Medien an der Universität Graz. Der ELCH richtet sich an Studierende und Lehrende. Die von einer Fachjury bestbewertete Einreichung wird mit 800 Euro belohnt. Die Siegerin oder der Sieger des Online-Votings erhält einen Geldpreis in der Höhe von 200 Euro. Die Einreichfrist endet am 31. Oktober 2012. Mehr unter www.uni-graz.at/elch


Businessplanwettbewerb „i2b“: Preise im Gesamtwert von mehr als 70.000 Euro

Österreichs größter Businessplan-Wettbewerb für Studierende ist wieder gestartet. Wer sich gute Chancen sichern will, einen der begehrten i2b Awards und weitere wertvolle Sach- und Geldpreise nach Hause tragen zu können, sollte bereits jetzt einreichen. Auf die Gewinner in der Kategorie „StudentInnen“ warten auch heuer wieder vielversprechende Preise. Der Gesamtwert aller Preise liegt auch in diesem Jahr bei über 70.000 Euro. Einreichschluss ist am 1. Oktober 2012. >> mehr Info