Karrieretipp: Was ist eigentlich ein Kollektivvertrag?
Viele Firmen beziehen sich im Ausschreibungstext auf den Kollektivvertrag – kurz „KV“ genannt. Ein KV wird für die jeweilige Branche Jahr für Jahr von den Gewerkschaften mit der Arbeitgeber-Seite verhandelt. Dieser regelt die Mindestentlohnung innerhalb einzelner Branchen. Doch viele weitere grundlegende Aspekte sind darin geregelt: von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, über Normalarbeitszeit bis hin zu Überstunden-Regelungen. Ein Blick in den KV lohnt sich daher bereits vor dem Vorstellungsgespräch bzw. spätestens vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages. Einschlägige Online-Plattformen, die AK oder aber das Career Center der Uni Graz können bei Fragen weiterhelfen.
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