Sehr geehrte Damen und Herren,
in der aktuellen Situation tragen wir den Empfehlungen des Gesetzgebers und den Sorgen und Ängsten der MitarbeiterInnen Rechnung.
Insbesondere gilt es nun, soweit möglich soziale Kontakte auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren, auch um Risikogruppen zu schützen und so die Ausbreitung der Erkrankung einzudämmen.
Neben den bisher erfolgten Maßnahmen weisen wir Sie ab Freitag, 13. März 2020 an: - Der Parteienverkehr mit Studierenden an der Universität wird eingestellt. Das betrifft auch alle Präsenz-Prüfungen. Die aktive Umsetzung von Maßnahmen virtueller Lehre und Prüfungstätigkeit wird vorangetrieben.
- Sämtliche Bibliotheken und sonstige Lernräume werden geschlossen.
- Jegliche Dienstreisen sind ab sofort untersagt. Ausnahmen davon genehmigt ausschließlich das Rektorat.
- Interne Besprechungen sind auf das Notwendigste zu reduzieren.
- Eine Genehmigung von Telearbeit oder gegebenenfalls Sonderurlaub aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe bzw. in Fällen, in denen MitarbeiterInnen nachweislich keine Möglichkeit haben, die Betreuung ihrer Kinder anderweitig zu organisieren, erfolgt durch den/die Leiter/in der jeweiligen Einheit (siehe gesonderte Aussendung durch das Personalressort).
- Bei sozialen Kontakten bitten wir Sie, den Händedruck zu unterlassen.
Die Kommunikation etwaiger weiterer notwendiger Maßnahmen erfolgt zentral über die Kommunikationsabteilung, bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen zur Situation dem Intranet bzw. der Website der Universität Graz.
Dringende Fragen stellen Sie bitte per Mail an covid-19@uni-graz.at.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Ihr Rektor Martin Polaschek
--> Rektor Polaschek im Video-Statement
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