Dienstzeitregelungen: Reformationstag und Weihnachtsfeiertage
Um den Angehörigen der evangelischen Kirche am Reformationstag, den 31. Oktober 2013, die Teilnahme am Festgottesdienst zu ermöglichen, werden die betroffenen MitarbeiterInnen für diese Zeit vom Dienst freigestellt.
Um Urlaub sowie Zeitausgleich zum Jahreswechsel rechtzeitig planen zu können, hat das Rektorat die Sonderdienstzeitregelung während der Weihnachtsfeiertage 2013/14 beschlossen: Die Arbeitstage 24. und 31. Dezember 2013 sind für alle MitarbeiterInnen dienstfrei. Für die Arbeitstage vom 27. Dezember 2013 bis 3. Jänner 2014 ist in den Verwaltungseinheiten ein eingeschränkter Dienst von 8 bis 14 Uhr vorgesehen. >> Mehr Info