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Sondernummer: 2,5-G-Nachweis ab 15. November 2021
Dienstag, 09. November 2021

Neue Regelung

Die Universität Graz bleibt bis auf Weiteres im Ampelstatus „Gelb“. Aufgrund der bundesweiten Verschlechterung der Infektionslage schärft die Universität in Abstimmung mit den anderen Hochschulen am Standort ihre geltenden Regelungen aber nach:
Ab dem 15. November 2021 gilt in allen Bereichen der Universität für Bedienstete wie Studierende die 2,5-G-Regel (geimpft/genesen/PCR-getestet).
Die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests richtet sich nach den diesbezüglichen Vorgaben der Bundesregierung (Stand vom 8.11.2021: 72 Stunden).
Auf allen Gängen, in öffentlichen Bereichen sowie bei den Lehrveranstaltungen und Prüfungen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Diese darf nur bei aktiven Redebeiträgen oder mündlichen Prüfungen abgenommen werden.
Für universitäre Veranstaltungen, ausgenommen Lehrveranstaltungen, gilt ab dem 15. November 2021 eine 2-G-Nachweispflicht (geimpft/genesen) sowie eine FFP2-Maskenpflicht.
Die universitäre Antigen-Teststraße am Brunnenplatz wird mit 15. November 2021 eingestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website.

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