Aufgrund der Entspannung in der Corona-Pandemie arbeitet die Universität Graz gemäß den Vorgaben der Bundesregierung intensiv an einer Rückkehr auf den Campus.
>> Link zum Video: Rektor Martin Polaschek über die Maßnahmen zur Rückkehr auf den Campus
Während der Lehr- und Prüfungsbetrieb weiterhin auf virtuellem Wege stattfindet, können ab 8. Juni 2020 alle Bediensteten auf freiwilliger Basis wieder im vollen Umfang ihres Beschäftigungsausmaßes vor Ort anwesend sein. Ab 1. Juli soll der verpflichtende Normalbetrieb starten, unter Rücksichtnahme auf Risikogruppen und Personen mit besonderen Betreuungspflichten, die ihren Dienst weiterhin im Homeoffice erledigen können. Interne Meetings und sonstige Besprechungen sollen, sofern möglich, in Form von Videokonferenzen stattfinden.
Nachdem in der letzten Mai-Woche bereits mit ersten Präsenzprüfungen in vier großen Hörsälen gestartet wurde, ist mit 13. Juli die Wiederaufnahme des Parteienverkehrs für Studierende geplant, zeitgleich mit dem Start der Einschreibung für das Wintersemester. Auch die Fach- und Institutsbibliotheken sollen so bald wie möglich wieder für die Entlehnung öffnen. Geschlossen bleiben bis auf Weiteres die Lesesäle und andere Lernräume.
Bei allen Tätigkeiten am Campus gilt es, die Sicherheitsbestimmungen, vor allem den Mindestabstand, einzuhalten. Zusätzlich werden in den Räumlichkeiten besondere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen vorgenommen. In Bereichen mit starkem Studierenden-Parteienverkehr werden als weitere Sicherheitsvorkehrungen Plexiglaswände angebracht.
Weitere Informationen zu Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für die Wiederaufnahme der Tätigkeit an der Universität Graz
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