Rückkehr an den Campus
Ab 1. Juli 2021 können wieder alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Graz in ihrem vollen Beschäftigungsausmaß an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Damit sie das möglichst sicher tun, haben wir die geltenden Verhaltensregeln übersichtlich zusammengefasst.
Für bestimmte Personengruppen gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf partielles Homeoffice in der Zeit bis 30. September 2021 zu stellen.
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit und Unterstützung und herzlich willkommen zurück!
As from 1 July 2021 all employees can fully return to the Campus. To minimise the risk of infection we have summarised some rules of conduct.
People with special needs can apply for working from home until 30 September.
Thank you for your collaboration and support and welcome back!
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