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# 203: Warum ist es am 1. November zu spät?
Mittwoch, 19. Oktober 2022

Warum ist es am 1. November zu spät?

Wer sein Bachelor- oder Diplom, Master- oder Doktoratsstudium fortsetzen will, muss sich bis 31. Oktober 2022 rückmelden beziehungsweise ÖH- und/oder Studienbeitrag einzahlen. Ansonsten kommt es zur automatischen Abmeldung vom Studium. >> mehr erfahren

Wie reiche ich die Abschlussarbeit ein?

Seit 1. Oktober 2022 sind Abschlussarbeiten nur mehr in elektronischer Form einzureichen. Studierende laden ihre Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten oder Dissertationen als PDF-Datei über UNIGRAZonline unter „Meine Abschlussarbeiten“ hoch. Mit dem Klick auf „Jetzt einreichen“ gilt die Arbeit als abgegeben.

Wie komme ich zu einem Leistungsstipendium?

Hervorragende Studienleistungen werden belohnt – bis 31. Oktober 2022 können wieder Anträge auf Leistungsstipendien an der eigenen Fakultät eingereicht werden. Zu beachten sind die bestimmten Bewerbungskriterien - die genauen Infos gibt es am Dekanat der jeweiligen Fakultät. Via UNIGRAZonline kann dann der Antrag bis spätestens 31. Oktober 2022 gestellt werden.

Wer hilft mir beim Studienstart?

Der Studienbeginn bedeutet für die allermeisten viel Neues: neue Stadt, neues Zuhause, neue Leute. Um Erstsemestrigen in dieser herausfordernden Zeit zu helfen, bietet die Uni Graz für eine Vielzahl von Studienfächern Orientierungstutorien an. Höhersemestrige Studierende des jeweiligen Studienfaches stehen mit ihren gesammelten Erfahrungen im Rahmen von Info-Veranstaltungen beim Studienstart zur Seite und unterstützen dort, wo es Fragen gibt und Hilfe gebraucht wird. >> mehr erfahren

Was tu ich mit meinen Forschungsdaten?

Qualitative und quantitative Forschungsprojekte planen, Interview- oder Fragebogendaten erheben und analysieren, MaxQDA, SPSS – Wie das alles geht? Die GMZ-Workshops für das Wintersemester 2022/23 starten Anfang November. Zudem bietet das Grazer Methodenkompetenzzentrum (GMZ) kostenlose Beratung zur Konzeption, Umsetzung und Auswertung empirischer Forschungsprojekte. >> jetzt anmelden

Bis wann muss ich Prüfungen aus Vorstudien anerkennen lassen?

Für Prüfungen aus vorangegangenen Studien – zum Beispiel in einem anderen Studium oder an einer anderen Universität –, kann nur noch innerhalb der ersten zwei Semester ein Antrag zur Anerkennung gestellt werden. Für Studien, die vor dem Wintersemester 2022/23 begonnen wurden, läuft diese Antragsfrist ab 1. Oktober 2022. Das heißt, Studierende müssen bis spätestens 30. September 2023 die Anerkennung beantragen.
Für alle anderen startet die zweisemestrige Frist mit dem jeweiligen Studienbeginn.
Weiters neu in diesem Zusammenhang ist, dass Anerkennungen nun vor der vollständigen Absolvierung der StEOP ohne Einschränkung möglich sind. Sie zählen nicht mehr zu den 22 vorziehbaren ECTS-Punkten.

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