Wichtig
Ab dem 15. November 2021 gilt in allen Bereichen der Universität Graz für Studierende die 2,5-G-Regel (geimpft/genesen/PCR-getestet). Die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests richtet sich nach den diesbezüglichen Vorgaben der Bundesregierung (Stand vom 15.11.2021: 72 Stunden).
Damit das Testergebnis rechtzeitig zum Lehrveranstaltungs- oder Prüfungstermin bei Ihnen einlangt, empfiehlt die Uni Graz den PCR-Test direkt in der Apotheke mit Termin durchführen zu lassen.
Die Lese- und Lernplätze an der Universität, wie zum Beispiel der 24/7-Bereich, die Universitätsbibliothek oder die Lernzonen im RESOWI, bleiben bis auf Weiteres geöffnet.
Bitte beachten Sie das verpflichtende Tragen einer FFP-2 Maske in diesen Lernzonen unabhängig von der Auslastung der Räume. Die Universität Graz kontrolliert in nächster Zeit verstärkt die Maskenpflicht, etwaige Verstöße werden gemäß der Hausordnung (Raumverweis oder Hausverbot bis hin zu studienrechtlichen Konsequenzen) geahndet. Ein Zuwiderhandeln Einzelner kann eine Sperre der Lernzonen aus Sicherheitsgründen nach sich ziehen. Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und solidarisch und tragen Sie auch beim Sitzen eine FFP2-Maske.
Bei gefälschten Impf- oder Testzertifikaten leitet die Universität rechtliche Schritte ein.
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