Bis 15. Juli 2020 läuft die Registrierungsfrist für zugangsgeregelte Studien an der Universität Graz. Aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die Uni Graz Covid-19-bedingte Adaptionen bei den Aufnahmeverfahren vorgenommen:
Sollten die Kapazitäten in den zweistufigen zugangsgeregelten Studien überschritten werden, würde aufgrund der Ausnahmebestimmungen nach dem Online-Self-Assessment nur in wenigen Studien – nämlich in den Bachelorstudien Biologie, Pharmazeutische Wissenschaften, Molekularbiologie und im Diplomstudium Rechtswissenschaften – die eigentliche Aufnahmeprüfung zu absolvieren sein. Für die Fächer Bachelor Biologie und Pharmazeutische Wissenschaften würde es eine Online-Aufnahmeprüfung geben, für Molekularbiologie eine Präsenz-Aufnahmeprüfung und in den Rechtswissenschaften eine schriftliche Textbearbeitung.
Für das einstufige Bachelorstudium Psychologie und für das Masterstudium Pharmazie wird in jedem Fall eine Aufnahmeprüfung in Präsenz zu absolvieren sein.
Die Termine im Überblick: Diplomstudium Rechtswissenschaften am 7. August 2020, Bachelorstudium Psychologie österreichweit einheitlich am 25. August 2020, Masterstudium Pharmazie am 26. August 2020, Bachelor Pharmazeutische Wissenschaften am 28. August 2020, Bachelor Molekularbiologie am 1. September 2020 und Bachelorstudium Biologie am 2. September 2020.
Für Bachelor Lehramt Sekundarstufe wird die Registrierungsfrist bis maximal 14. August 2020 verlängert.
Für alle anderen zugangsgeregelten Studien – Betriebswirtschaft, Economics, Umweltsystemwissenschaften, Transkulturelle Kommunikation, Erziehungs- und Bildungswissenschaften – wird die Aufnahmeprüfung entfallen beziehungsweise findet die Vergabe der Studienplätze spätestens nach Absolvierung des Online-Self-Assessments statt. Auch für das Masterstudium Psychologie gibt es keinen Test.
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